Photovoltaik-Anlagen und Steuern
Wer eine Photovoltaikanlage errichtet und den erzeugten Strom verkauft wird zum Unternehmer. Die durch den Stromverkauf erzielten Gewinne und getätigten Umsätze sind zu versteuern. Die Gewinne werden bei der Einkommenssteuer berücksichtigt, die Umsätze unterliegen der Umsatzsteuer (MwSt. 19%). mehr...
Zählen Sie Ihre Arbeitstage nach, nicht nur in Sachsen-Anhalt.
Nach Informationen des Niedersächsischen Steuerberaterverbandes wurden die Finanzämter des Landes Sachsen-Anhalt durch die OFD Magdeburg im Juni 2009 angewiesen bei Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmern verstärkt die Anzahl der angegebenen Arbeitstage zu prüfen. mehr...
Gudrun Lüdeke